Newsletter 2020/2021

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11. Newsletter 2020/21 – Leistungsbeurteilungsverordnung – Wiederholen von Schularbeiten

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Regelung zum Wiederholen von Schularbeiten gemäß Leistungsbeurteilungsverordnung.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Im § 7 Leistungsbeurteilungsverordnung findet man Informationen zum Thema „Schularbeiten“.

Abs. 11 (Auszug):
“Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen. Als Grundlage für die Beurteilung ist in diesem Fall jene Schularbeit heranzuziehen, bei der der Schüler die bessere Leistung erbracht hat. Die Wiederholung der Schularbeit ist innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe der Schularbeit durch den Lehrer durchzuführen; diese Frist verlängert sich um die in diese Frist fallenden unmittelbar aufeinanderfolgenden schulfreien Tage. Der Termin der neuerlichen Schularbeit ist bei der Rückgabe der zu wiederholenden Schularbeit bekanntzugeben und im Klassenbuch zu vermerken.”

Hinweis: „Hälfte der Schüler“:
Es werden nur jene Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die beim „Haupttermin“ auch anwesend waren. Etwaige Schülerinnen und Schüler, die die Schularbeit nachschreiben, zählen bei dieser Regelung nicht.

Wir hoffen, damit Klarheit im Interesse aller Beteiligten geschaffen zu haben!

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
Mail: b.schweighofer@vbs.ac.at             Mail: roland.gangl@goed.at

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10. Newsletter 2020/21 – Vorgezogene Teilprüfungen – Beurteilung

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Regeln zur Beurteilung von vorgezogenen Teilprüfungen.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Im § 36 Schulunterrichtsgesetz sind unter anderem auch die „vorgezogenen Teilprüfungen“ geregelt.
In einer Bildungsdirektion hat man – aus welchem Grund auch immer – die Aussage getätigt, dass bei der Notengebung für die Beurteilung 2020/2021 auch die jeweilige Abschlussnote zu berücksichtigen wäre.
Nach unserer Anfrage hat das bmbwf nun nochmals gegenüber allen Bildungsdirektionen folgende Aussage getroffen:

“Die im Herbst 2020 durchgeführten vorgezogenen Teilprüfungen zum Haupttermin 2021 wurden auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Prüfungsordnung durchgeführt, nach der keine Einrechnung von Jahresnoten vorgesehen war.”

Wir hoffen, damit Klarheit im Interesse aller Beteiligten geschaffen zu haben!

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
Mail: gerlinde.bernhard@goed.at             Mail: roland.gangl@goed.at

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9. Newsletter 2020/21 – Klarstellung zu § 34 (3) der Covid-19-Schulverordnung 2020/21

Das Team der FCG-BMHS informiert über eine Klarstellung zu § 34 (3) der Covid-19-Schulverordnung 2020/21

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Am 4. Februar 2021 wurde die beiliegende Verordnung kundgemacht. Im § 34 (3) findet sich unter anderem folgende Bestimmung:

An Schultagen, an welchen für eine Gruppe kein Präsenzunterricht stattfindet, befinden sich die Schülerinnen und Schüler dieser Gruppe für die Zeit des stundenplanmäßigen Unterrichts der Klasse im ortsungebundenen Unterricht, eine Teilnahme am Präsenzunterricht mittels elektronischer Kommunikation ist nach Maßgabe technischer Möglichkeiten zulässig.

Wir haben eine Klarstellung durch den Dienstgeber eingefordert und auf den § 17 SchuG (Unterrichtsarbeit) verwiesen. Das bmbwf ist unserer Rechtsmeinung gefolgt und hat den Bildungsdirektionen nun die eindeutige Rechtsmeinung des Bundesministeriums schriftlich mitgeteilt:
Für uns zentraler Auszug aus diesem Schreiben vom 9.2.2021, welches sonst sehr neutral gehalten ist:

“Über die Zweckmäßigkeit einer solchen Übertragung in der konkreten Stunde, in einer bestimmten Klasse, bei dem gerade behandelten Lehrinhalten usw. entscheidet die Lehrperson. Eine Verpflichtung dazu oder eine Anordnungsmöglichkeit seitens der Schulleitung besteht nicht.”

Damit wurde eine wesentliche Forderung im Interesse der Kolleginnen und Kollegen erfüllt.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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8. Newsletter 2020/21 – Regelung Risikogruppen verlängert

Das Team der FCG-BMHS informiert darüber, dass die Regelung für die Risikogruppen verlängert wurde.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Mit Schreiben vom 3. September 2020 hat der Dienstgeber in seinem „Erlass Lehrpersonaleinsatz 2020/21 (Geschäftszahl: 2020-0.558.552) folgende drei Risikogruppen für das 1. Semester definiert:

1. Zugehörigkeit der Lehrperson zur COVID-19-Risikogruppe
2. Personen mit Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe im Haushalt der Lehrperson
3. Besonders psychisch belastete Lehrperson

Wir haben mehrmals mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass diese Regelung verlängert werden muss.
Das bmbwf hat nun alle nachgeordneten Dienststellen davon in Kenntnis gesetzt, dass die Regelung für die oben angeführten Risikogruppen für das 2. Semester ebenfalls Gültigkeit hat.
Damit wurde eine wesentliche Forderung zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen erfüllt.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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7. Newsletter 2020/21 – Grundlagen für die Diensteinteilung

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Grundlagen der Diensteinteilung.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

In den kommenden Wochen werden die Grundlagen für die Diensteinteilung (Lehrfächerverteilung) im kommenden Schuljahr geschaffen. Nachstehend fassen wir gesetzlichen Grundlagen zum Themenbereich “Mehrdienstleistungen” wie folgt zusammen (Voraussetzung: unbefristetes Dienstverhältnis):

altes Dienstrecht:  Gemäß § 8 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz können Lehrerinnen und Lehrer aus zwingenden Gründen zu Mehrdienstleistungen bis zu einem Viertel des Ausmaßes der Lehrverpflichtung verhalten werden. Für Lehrerinnen und Lehrer im alten Dienstrecht beträgt die Vollbeschäftigung 20 Werteinheiten. Somit können für vollbeschäftigte Lehrkräfte aus zwingenden Gründen maximal insgesamt 25 Werteinheiten angeordnet werden.

neues Dienstrecht: Lehrpersonen können gemäß § 40a (7) VBG verhalten werden, bis zu drei weitere Wochenstunden zu erteilen.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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6. Newsletter 2020/21 – Schularbeiten ab 07. Dezember 2020 möglich

Das Team der FCG-BMHS informiert, dass ab 07. Dezember 2020 wieder Schularbeiten möglich sind.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Aufgrund zahlreicher Anfragen unserer Kolleginnen und Kollegen übermitteln wir folgende Klarstellung:

In der heute veröffentlichten Verordnung wurde das Thema Schularbeiten im § 7 Abs. 5 wie folgt geregelt:

“Wenn vor dem 6. Dezember 2020 keine Schularbeit durchgeführt wurde, darf abweichend von den gemäß § 6 SchOG oder § 5 Luf BSchG erlassenen Lehrplänen und von § 7 LBVO vom 7. Dezember 2020 bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 je Unterrichtsgegenstand in einer Klasse oder Schülergruppe eine Schularbeit durchgeführt werden. Ist die Durchführung einer Schularbeit nicht möglich oder zweckmäßig, so hat diese zu entfallen und es sind andere Arten der Leistungsfeststellung der Leistungsbeurteilung zugrunde zu legen.“

Es ist uns bewusst, dass die derzeitige Situation sehr herausfordernd ist. Trotzdem ist es notwendig, dass Leistung in Form der Erbringung einer Schularbeit nach Möglichkeit eingefordert werden sollte.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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5. Newsletter 2020/21 – Antigen-Schnelltest für Lehrerinnen und Lehrer

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Antigen-Schnelltests für Lehrerinnen und Lehrer.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Nachstehend übermitteln wir den Link zur Anmeldung zum Antigen-Schnelltest für Pädagoginnen und Pädagogen.

https://www.oesterreich.gv.at/public/Screening-in-%C3%96sterreich.html

Weiters fordern wir nach wie vor die Ausdehnung der COVID-Testungen zumindest auf den Bereich der Sekundarstufe 2 – Schüler/innen ein, die erwiesenermaßen doch ein beträchtliches Potential für die Weitergabe des Virus darstellen.

In den letzten Tagen erhielten wir zahlreiche E-Mails mit unterschiedlichen Fragen/Anliegen in diesem Zusammenhang. Wir weisen wieder darauf hin, dass die Testungen auf freiwilliger Basis stattfinden.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Dr. Nobert Schnedl, hat heute betont, dass Massentests nur dann wirkungsvoll sind, wenn sich möglichst viele daran beteiligen.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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4. Newsletter 2020/21 – Themenbereiche der mündlichen Teilprüfung

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Themenbereiche der mündlichen Teilprüfung.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Am Wochenende erhielten wir zahlreiche Anfragen zur Anzahl der „Themenpools“ bei den abschließenden Prüfungen.

Die entsprechende Bestimmung findet sich im § 21 Prüfungsordnung BMHS. Vollständiger Titel: Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Auszug:

§ 21. (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat für jedes Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung die jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrer und erforderlichenfalls weitere fachkundige Lehrerinnen und Lehrer zu einer Konferenz einzuberufen. Diese Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz hat für jede Abschlussklasse oder -gruppe für jedes Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung eine im Hinblick auf den betreffenden Unterrichtsgegenstand oder die betreffenden Unterrichtsgegenstände, die lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstunden und die Lernjahre angemessene Anzahl an Themenbereichen festzulegen und bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe gemäß § 79 des Schulunterrichtsgesetzes kund zu machen.

Als Interpretationshilfe wurde daher seitens des Dienstgebers für jede Schulform eine Handreichung verfasst, welche ausnahmslos als Empfehlung zu sehen ist. Es obliegt daher den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen, die Anzahl der „Themenpools“ situationsbedingt (schulautonom) festzulegen.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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3. Newsletter 2020/21 – Zeitkonto

Das Team der FCG-BMHS erinnert an die rechtzeitige Abgabe der Zeitkonto-Erklärung

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Zeitkonto – Erklärung bis spätestens 30. September 2020 abgeben

Kolleginnen und Kollegen, die etwaige Mehrdienstleistungen in diesem Schuljahr zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz dem Zeitkonto gutschreiben wollen, müssen die (formlose) Erklärung bis spätestens 30. September 2020 im Dienstweg abgeben (siehe § 61 Abs.14 Gehaltsgesetz).

Sie finden ein Musterformular auch auf unserer Homepage: www.bmhs-aktuell.at unter FCG-Service/Formulare!

Voraussetzungen für den Verbrauch

Auf Grund zahlreicher Anfragen fassen wir die wichtigsten Voraussetzungen für den Verbrauch der gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten noch einmal wie folgt zusammen:

  • Die Lehrkraft muss zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauches das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben.
  • Der Verbrauch hat in Form einer Freistellung von der regelmäßigen Lehrverpflichtung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50 bis 100 vH der regelmäßigen Lehrverpflichtung zu erfolgen. Im Schuljahr, in der der Lehrer in den Ruhestand versetzt wird oder übertritt, ist ein Verbrauch auch für einen Teil des Schuljahres (ab Schulbeginn) zulässig.
  • Verbrauch für einen vollen Freistellungsmonat: 60 Wochen-Werteinheiten

Dank des Einsatzes Ihrer FCG-Standesvertretung kann vom Erfordernis der Nachbesetzung durch Neulehrer/innen unter bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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2. Newsletter 2020/21 – Praktisches für das neue Schuljahr

Das Team der FCG-BMHS wünscht nochmals einen guten und möglichst stressfreien Start ins Schuljahr 2020/21 und möchte Sie weiterhin unterstützen.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Unser Bestreben als Ihre FCG-BMHS-Standesvertretung ist es, Sie geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in umfassender und transparenter Art und Weise zu unterstützen und Ihre berechtigten Anliegen gegenüber dem Dienstgeber weiterhin kompetent, verlässlich und überparteilich zu vertreten.

Daher werden wir Sie auch in diesem Schuljahr wieder über Neuerungen und Wissenswertes mit unseren Newslettern und Foldern auf dem Laufenden halten. Selbstverständlich stehen Ihnen Ihre Vertreterinnen und Vertreter der FCG-BMHS auch persönlich zur Verfügung.

Unterlagen für das Schuljahr 2020/2021:

Auf unserer Homepage – www.bmhs-aktuell.at – finden Sie im Registerblatt „HotNews – Schuljahr 2020/2021“ folgende Unterlagen zum Download:

  • Kalender bzw. Jahresplaner 2020/21
  • Klassen- bzw. Notenliste
  • Informationen zu den Prüfungsgebühren 2020/21.

Wir hoffen, dass wir Ihre Arbeit organisatorisch dadurch unterstützen können.

Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit und Erfolg im Schuljahr 2020/2021.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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1. Newsletter 2020/21 – Informationen zum Schulstart

Das Team der FCG-BMHS wünscht einen guten Start ins neue Schuljahr und gibt erste Informationen für das herausfordernde Schuljahr 2020/21.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Wir hoffen, dass die Sommerferien trotz der durch die Corona-Pandemie hervor-

gerufenen angespannten Situation soweit erholsam waren.

Spätestens jetzt, wo vermehrt Kolleginnen und Kollegen wieder zu Hause sind und sich verstärkt auf den Unterricht für das neue Schuljahr vorbereiten, stellen sich viele die Frage, wie der Start sowie das Schuljahr 2020/21 funktionieren kann/soll.

Wir verweisen auf die uns derzeit vom bmbwf zur Verfügung gestellten Unterlagen auf unserer Homepage www.bmhs-aktuell.at und sind selbstverständlich jederzeit bereit, diesbezüglich Auskunft zu erteilen.

Im Schreiben des bmbwf mit dem Titel „ COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch“ befindet sich auf Seite 13 eine Information zum Thema „Risikogruppen“. Sobald detaillierte Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend versenden.

Lehrkräfte und Verwaltungspersonal (Auszug aus dem COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch)

Es werden drei Gruppen unterschieden:

Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe

Grundsätzlich werden Risikogruppen durch das Gesundheitsministerium definiert (COVID-19 Risiko-Attest). Bei individuellen Erkrankungen oder Vorerkrankungen am Standort tätiger Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiterem Personal definiert das der jeweils zuständige Arzt.

Lehrkräfte, die Angehörigen einer COVID-19-Risikogruppe im Haushalt leben

Lehrkräfte, die mit jemandem aus den genannten Gruppen in einem Haushalt leben, müssen nicht am Schulstandort präsent sein und werden vom Präsenzunterricht freigestellt.

Lehrkräfte mit psychischer Belastung

Lehrende, die zwar nicht zur Risikogruppe gehören, aber für die der Schulbesuch – insbesondere bei steigenden Infektionszahlen – eine unzumutbare psychische Belastung darstellt, gilt, dass sie gegen Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreit werden können.

Lehrende aus diesen drei Personengruppen sind nur vom Präsenzunterricht befreit. Im Home-Office können sie für andere Tätigkeiten herangezogen werden (z. B. zur Betreuung im Distance-Learning).


Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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