Newsletter 2023/2024

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15. Newsletter 2023/24 – Abschließende Arbeit an den BMS entfällt

Das Team der FCG-BMHS informiert über den Entfall der abschließenden Arbeit an den BMS.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Im § 34 Schulunterrichtsgesetz ist die Form und der Umfang der abschließenden Prüfungen geregelt. Durch diese gesetzliche Bestimmung wird festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden mittleren Schulen eine abschließende Arbeit zu schreiben haben.

Am 25. Juni 2024 hat das bmbwf alle Schulleitungen davon in Kenntnis gesetzt, dass es ab dem Schuljahr 2024/2025 zu Änderungen kommen wird. Sollten die Abgeordneten des Nationalrates diesem Vorhaben die Zustimmung erteilen, wird die abschließende Arbeit ersatzlos gestrichen.

Dies würde bedeuten, dass die Hauptprüfung ab dem kommenden Schuljahr aus Klausurprüfungen und mündlichen Prüfungen – wie bisher – besteht.

Es ist zu begrüßen, dass, nachdem Anfang Juni mitgeteilt wurde, dass es eine Diskussion über Änderungen bei den abschließenden Arbeiten an den berufsbildenden mittleren Schulen gibt, Klarheit geschaffen wurde. Wir bedanken uns für die zahlreichen positiven Rückmeldungen zu dieser geplanten Änderung.

Wir wünschen Ihnen schöne Ferien – genießen Sie den Sommer und erholen Sie sich gut!

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
barbara.schweighofer-maderbacher@my.goed.at            roland.gangl@goed.at

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14. Newsletter 2023/24 – Prüfungstaxen

Das Team der FCG-BMHS informiert dieses Mal über Verträge im ersten Dienstjahr.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

In den letzten Tagen erreichten uns immer wieder Anfragen hinsichtlich der Prüfungstaxen bei den mündlichen Prüfungen im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Es gelangen folgende Taxen pro Prüfung zur Auszahlung:

  • Mündliche Teilprüfung Prüfer/in und Beisitzer/in
    • Taxe für die Prüfer/in: € 14,60
    • Taxe für die Beisitzer/in: €   7,50
  • Mündliche Teilprüfung bei zwei Prüfer/innen (anstatt Beisitz)
    • Taxe je Prüfer/in: € 11,30
  • Mündliche Teilprüfung „Schwerpunktfach“ – Prüfer/in und Beisitzer/in
    • Taxe für die Prüfer/in:  € 19,60
    • Taxe für die Beisitzer/in €   7,50
  • Mündliche Teilprüfung „Schwerpunktfach“ bei zwei Prüferinnen
    • Taxe je Prüfer/in € 13,80
  • Vorsitzführung (pro Prüfung) €   2,50
  • Jahrgangsvorstand/-vorständin €   2,10

Eine vollständige Aufstellung aller Prüfungstaxen finden Sie auf unserer Homepage unter „HotNews“ – Schuljahr 2023/2024. (BMHS: ab Seite 5)

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
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13. Newsletter 2023/24 – Verträge im ersten Dienstjahr

Das Team der FCG-BMHS informiert dieses Mal über Verträge im ersten Dienstjahr.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Bereits im vorangegangenen Schuljahr haben wir uns intensiv mit der Ausstellung von Verträgen im ersten Dienstjahr beschäftigt. Es ging darum, ob Verträge für ein Schuljahr (Vertrag endet mit Ablauf der Hauptferien) bzw. ein Unterrichtsjahr (Vertrag endet mit letztem Schultag) im neuen Dienstrecht ausgestellt werden. Es konnte zum damaligen Zeitpunkt erreicht werden, dass fast alle Bildungsdirektionen Verträge für das Schuljahr, unabhängig vom Beschäftigungsbeginn, ausgestellt haben. Am 21. März 2024 hat nun das bmbwf eine schriftliche Klarstellung an die Personalverantwortlichen in den einzelnen Bildungsdirektionen übermittelt, in der festgelegt wird, dass Verträge für ein Schuljahr (Vertrag endet mit Ablauf der Hauptferien) auszustellen sind, wenn vorgesehen ist, dass die Kollegin/der Kollege nahtlos weiterbeschäftigt wird.

Damit konnte eine einheitliche und transparente Regelung für alle Kolleginnen und Kollegen im ersten Dienstjahr erzielt werden.

Das Team FCG und Unabhängige zeichnet sich unter anderem darin aus, dass wir bei den Themen dranbleiben und stets bemüht sind, gute Lösungen zu erzielen.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
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12. Newsletter 2023/24 – Informationsveranstaltungen

Das Team der FCG-BMHS möchte gerne unabhängig und transparent über unterschiedlichste Themenbereiche durch unsere Fachexpertinnen und -experten informieren. Im Newsletter ist eine Übersicht über die noch im aktuellen Schuljahr stattfindenden Online-Informationsveranstaltungen.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, transparent und unabhängig über unterschiedlichste Themenbereiche durch unsere Fachexpertinnen bzw. Fachexperten zu informieren. Daher führen wir in periodischen Abständen online-Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen durch. Folgende Veranstaltungen finden im aktuellen Schuljahr noch statt:

Melden Sie sich noch heute für einen oder mehrere unserer Informationsveranstaltungen über unsere Homepage – www.bmhs-aktuell.at – an.

Das Team FCG BMHS & Unabhängige steht Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
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11. Newsletter 2023/24 – Sabbatical – ein Überblick

Das Team der FCG-BMHS gibt einen Überblick über die Regelungen eines Sabbaticals.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Pragmatisierte Lehrerinnen und Lehrer bzw. Vertragslehrkräfte in einem unbefristeten Dienstverhältnis können nach einer Bundesdienstzeit von mindestens 5 Jahren ein Sabbatical beantragen. Die Rahmenzeit und die Freistellung haben grundsätzlich volle Schuljahre zu umfassen. Als Schuljahr gilt dabei jeweils der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August.

Dauer der Rahmenzeit sowie Freistellung: 

2 Jahre

3 Jahre

4 Jahre

5 Jahre

Bruttogrundbezug während der Ansparphase und dem Freijahr

50 %

67 %

75 %

80 %

Freijahr frühestens möglich nach

1 Jahr

1 Jahr

2 Jahren

2 Jahren

Ein Sabbatical ist auch bei einer Herabsetzung der Lehrverpflichtung möglich. Die Lehrkraft darf während der Freistellung nicht zur Dienstleistung herangezogen werden.

Einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical gibt es nicht.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
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10. Newsletter 2023/24 – Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

Das Team der FCG-BMHS informiert über die rechtlichen Bestimmungen für Ersatzbestätigungen über verlorene Zeugnisse.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Die rechtlichen Bestimmungen hierzu finden Sie im § 76 Schulunterrichtsgesetz. Die Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes inländisches Zeugnis kann bei der örtlich zuständigen Bildungsdirektion beantragt werden. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die Bemühungen um die Wiedererlangung des verlorenen Zeugnisses oder die Ausstellung einer Zweitschrift ohne sein Verschulden ergebnislos geblieben sind.

Dem Ansuchen sind anzuschließen:

Geburtsurkunde;

Staatsbürgerschaftsnachweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes;

Angaben über Beweismittel, aus denen der seinerzeitige Erwerb des Zeugnisses hervorgeht.

Die Ersatzbestätigung ist auszustellen, wenn sich der Erwerb des Zeugnisses im Ermittlungsverfahren zweifelsfrei ergibt. Andernfalls ist der Antrag abzuweisen. Mit einer ausgestellten Ersatzbestätigung sind die gleichen Berechtigungen wie mit dem verlorenen Zeugnis verbunden.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
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9. Newsletter 2023/24 – Der “Papamonat” im öffentlichen Dienst

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Regelungen zum “Papamonat” im öffentlichen Dienst.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Nach der Geburt eines Babys kann der Vater einen Frühkarenzurlaub von bis zu 31 Tagen, den sogenannten Papamonat, bis zum Ablauf des Beschäftigungsverbotes der Mutter nach der Geburt in Anspruch nehmen. Es ist ein entsprechendes Ansuchen im Dienstweg an die Bildungsdirektion spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Antritt zu richten; Beginn und Dauer des Frühkarenzurlaubs sind darin anzugeben. 

Während des Frühkarenzurlaubs kann ein Familienzeitbonus unter folgenden Voraussetzungen bezogen werden: 

  • es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind und diese wird auch bezogen 
  • er Lebensmittelpunkt des Vaters, des Kindes und der Mutter liegt in Österreich 
  • er Vater lebt mit dem Kind und der Mutter im gemeinsamen Haushalt 
  • der Vater muss in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausüben 
  • der Bezug des Familienzeitbonus muss sich mit dem Frühkarenzurlaub decken 

Der Familienzeitbonus beträgt für Geburten ab 1. Jänner 2024 52,46 Euro pro Tag. 

Bezieher des Familienzeitbonus sind während des Bezugs kranken- und pensionsversichert. 

Der Familienzeitbonus ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen. Der Antrag muss für Geburten ab dem 1. November 2023 spätestens binnen 121 Tagen (für Geburten bis 31.10.2023 binnen 91 Tagen), gezählt ab der Geburt, gestellt werden. Bei der Antragstellung ist die Bezugsdauer (zwischen 28 und 31 Tage) festzulegen. Dem Antragsformular ist eine Kopie der Entlassungsbestätigung des Krankenhauses und die Bestätigung des Dienstgebers über den Frühkarenzurlaub beizulegen. 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
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8. Newsletter 2023/24 – Gedanken zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel

Das Team der FCG-BMHS teilt Gedanken zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel. Besinnliche und gesegnete Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr!

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Das Ende eines Kalenderjahres ist stets ein guter Zeitpunkt innezuhalten, die letztenMonate Revue passieren zu lassen und Kraft für die kommenden Herausforderungen zu tanken.

Ein zentrales Thema im Kalenderjahr 2023 war sicherlich das Thema „Bedarf an Arbeitskräften“. Es kommt absolut nicht überraschend, dass die sogenannte Baby-Boomer-Generation in einen Abschnitt eintritt, in der die pensionsrechtlichen Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Schuldienst gegeben sind. In einer Phase, in der es, betriebswirtschaftlich gesehen, einen Überhang an Lehrkräften gegeben hat, wurde die Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen verlängert.

Trotz unserer deponierten Bedenken hat man im Kalenderjahr 2013 eine vierjährigeBachelorausbildung, eine zweijährige Masterausbildung, und eine einjährige Induktionsphase beschlossen. Aus unserer Sicht werden äußerst wenige Praktikerinnen und Praktiker bestreiten, dass eine Neugestaltung der PädagogInnenbildung bzw. der Induktionsphase notwendig wäre.

Es ist in einem ersten Schritt gelungen, den Zeitraum für eine etwaige fehlende pädagogische Ausbildung von fünf auf acht Jahre zu verlängern, die Induktionsphase neu zu gestalten bzw. für bestimmte Gegenstände Sonderverträge mit einer angepassten pädagogischen Ausbildung zu ermöglichen. Es wird hoffentlich niemand annehmen, dass damit das Ende der Fahnenstange bereits erreicht worden wäre.

Das zweite Thema, das wir kurz ansprechen wollen, ist der Gehaltsabschluss im Öffentlichen Bereich. Eine Forderung erheben, intensive Verhandlungen führen und ein gutes Ergebnis präsentieren, ist zu einem Markenzeichen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst geworden. An dieser Stelle sei unserem neuen Vorsitzenden, Dr. Eckehard Quin, und seinem Team herzlich gedankt. Es lohnt sich daher stets Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu sein. Sollten Sie dafür noch keine Zeit gefunden haben, wäre der kommende Jahreswechsel ein idealer Zeitpunkt für einen Betritt. Stärken Sie durch einen Betritt unsere Verhandlungsposition.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen und Ihren Familien einen besinnlichen Advent, eine gesegnete Weihnachtszeit und ein glückliches neues Jahr 2024.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
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7. Newsletter 2023/24 – BMHS Online-Forum

Das Team der FCG-BMHS informiert über das neue Angebot von Online-Informationsveranstaltungen über die Homepage www.bmhs-aktuell.at

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

 Das Team der FCG-BMHS bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen für Lehrerinnen und Lehrer an. Neben den Präsenzveranstaltungen hat sich unser BMHS Online-Forum sehr bewährt. Sie können das BMHS Online-Forum nun auch über unsere Homepage www.bmhs-aktuell.at buchen. 

Die nächsten Termine als BMHS Online-Forum: 

Das neue Dienstrecht – Infos zum „neuen Dienstrecht“ – pd 

11. Dezember 2023, 18:30 – 19:30 Uhr 

Gehaltszettel 

16. Jänner 2024, 18:30 – 19:30 Uhr 

Eine vollständige Übersicht zum BMHS Online-Forum finden Sie auf der Homepage https://www.bmhs-aktuell.at. 

Um einen guten Austausch zu ermöglichen, ist die Zahl der Teilnehmenden pro Veranstaltung auf 90 Personen beschränkt. Um allen Interessierten eine Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir zu allen Themen verschiedene Termine an. 

Zwei Tage vor dem Schulungskurs erhalten alle angemeldeten Personen den ZOOM-link für den gebuchten Termin per E-Mail. 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                                   Vorsitzender
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6. Newsletter 2023/24 – ID Austria löst die Handy-Signatur mit 5. Dezember 2023 ab 

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Umstellung der Handy-Signatur auf ID Austria.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Am 4. Dezember endet die Möglichkeit, die Handysignatur zu nützen. Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, die ID Austria benötigt. 

Für jene, die bereits ID Austria nutzen, ergibt sich keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten. 

Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach über einen Online-Prozess vorgenommen werden. Bis 4. Dezember 2023 kann der Umstieg durchgeführt werden, indem in der Anmeldemaske der Link “Umsteigen von Handy- Signatur auf ID Austria” aufgerufen wird; ab 5. Dezember wird der Umstieg automatisch durchgeführt. 

Wenn noch keine Handysignatur besteht, ist für die Ausstellung einer ID Austria die App „Digitales Amt“ zu installieren und es ist der Besuch bei einer Registrierungsbehörde notwendig. Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden. 

ID Austria kann in Basisfunktion (enthält alle Funktionen der Handy-Signatur) oder Vollfunktion (zusätzliche Einsatzmöglichkeiten, wie Ausweisfunktion und EU-weite Anerkennung) genutzt werden. Zur Nutzung der Vollfunktion ist eine behördliche Registrierung nötig. 

Umfassende Informationen unter: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
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5. Newsletter 2023/24 – Schulveranstaltungen – Regelung bei Teilbeschäftigung

Das Team der FCG-BMHS informiert über Schulveranstaltungen und die damit verbundene Regelung bei Teilbeschäftigten.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Kolleginnen und Kollegen, die derzeit teilbeschäftigt sind, haben auch die Möglichkeit an Schulveranstaltungen teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die seit Jahren gültige besoldungsrechtliche Regelung: 

Im Fall der Teilnahme von teilbeschäftigten (vertraglichen und beamteten) Lehrkräften an einwöchigen (= mindestens fünftägigen) Schulveranstaltungen ist so vorzugehen, dass das Beschäftigungsausmaß für diesen Zeitraum im Sinne des § 61 Gehaltsgesetz 1956 durch Einzelstunden (Aufsichtsführung) auf Vollbeschäftigung aufgefüllt wird. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer Vertrags- bzw. Bescheidänderung (BMUKK-715/0002-III/8/2010). 

Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung im bmbwf wurde klargelegt, dass diese Regelung auch für Lehrpersonen im neuen Dienstrecht zur Anwendung zu bringen ist. 

Unsere Besoldungsreferentin MMag. Andrea Langwieser steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
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4. Newsletter 2023/24 – Dienstreisen – Reisekostenvergütung

Das Team der FCG-BMHS informiert über den Anspruch zur Reisekostenvergütung gemäß Reisegebührenvorschrift im Rahmen von Dienstreisen.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Bei Dienstreisen haben Lehrkräfte laut Reisegebührenvorschrift Anspruch auf eine Reisekostenvergütung. 

Bei Benutzung eines Massenbeförderungsmittels werden gegen Nachweis (Fahrkarte) die Kosten für ein Bahnticket der zweiten Klasse ersetzt, ab einer Reisedauer mit der Eisenbahn von über drei Stunden die Kosten der ersten Wagenklasse. 

Ohne Nachweis wird der Beförderungszuschuss ausbezahlt. Bei Wegstrecken bis acht Kilometer beträgt dieser 1,64 Euro je Wegstrecke, ansonsten sind die Beträge laut Tabelle maßgeblich. 

Seit 1.1.2023 ist folgende Regelung in Kraft: Macht die Lehrkraft glaubhaft, dass ein Massenbeförderungsmittel benutzt wurde, erhöht sich der Beförderungszuschuss um 50 % (zB bei Verwendung eines Klimatickets, der ÖBB-Vorteilskarte oder einer anderen Tarifermäßigung). 

Beförderungszuschuss in Euro je km
einfache Wegstrecke generell erhöht (öffentl. Massenbeförderungsmittel
9 bis 50 km 0,20 0,30
51 bis 300 km 0,10 0,15
ab 301 km  0,05 0,08
Maximalbetrag 52,00 79,70

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
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3. Newsletter 2023/24 – 2. bis 6. Oktober – Europäische Woche der Lehrenden 

Das Team der FCG-BMHS informiert über die “europäische” Woche der Lehrenden vom 02. bis 06. Oktober und die damit verbundenen Forderungen zur Attraktivierung des Lehrberufes.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Bereits 1994 wurde der 5. Oktober zum Weltlehrpersonentag erklärt. An diesem Tag soll die Bedeutung der Lehrerinnen und Lehrer für das Bildungswesen besonders gefeiert werden. Es soll aber auch verdeutlich werden, welche Unterstützung die Lehrpersonen brauchen, um ihre Berufung voll entfalten zu können. 

Die Europäische Bildungsgewerkschaft ETUCE hat für 2. bis 6. Oktober 2023 zu einer Europäischen Woche der Lehrenden aufgerufen, um die Bedeutung aller Berufe im Bildungssektor für die Bildung und Ausbildung künftiger Generationen hervorzuheben. 

5 Tage – 5 Forderungen

Wir – das Team FCG BMHS und Unabhängige – sind jeden Tag für unsere Kolleginnen und Kollegen im Einsatz und fordern vom Dienstgeber einen Dialog zu diesen Themen: 

  • Stärkung des Lehrberufs durch gesellschaftliche WERTSCHÄTZUNG und Respekt!
  • Bezahlung angemessener und wettbewerbsfähiger GEHÄLTER für ALLE Lehrpersonen!
  • VERRINGERUNG der nichtunterrichtlichen VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN für eine vernünftige Arbeitsbelastung und work-life-balance!
  • Sicherstellung einer qualitativ HOCHWERTIGEN Fort- und Weiterbildung!
  • Wirksame Unterstützung beim BERUFSEINSTIEG, damit Lehrpersonen auch im Beruf bleiben!

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
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2. Newsletter 2023/24 – Beantragung “Zeitkonto”

Das Team der FCG-BMHS ist bestrebt umfassend und transparent zu unterstützen und erlaubt sich folgende praktische Hinweise zur Beantragung des “Zeitkontos” zu geben.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Kolleginnen und Kollegen im „alten“ Dienstrecht bzw. im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis haben die Möglichkeit, dass ihre dauernden Mehrdienstleistungen im jeweils laufenden Schuljahr zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht ausbezahlt, sondern einem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine solche Erklärung bezieht sich auf ein Unterrichtsjahr. Das entsprechende Antragsformular (Ansparen von Wochen-Werteinheiten) finden Sie auf unserer Homepage: www.bmhs-aktuell.at/?page_id=942 (FCG-Service – Broschüren/Formulare) 

Voraussetzungen für den Verbrauch (siehe § 61 (16) Gehaltsgesetz): 

Lehrperson muss zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauchs das 50. Lebensjahr vollendet haben 

Der Verbrauch hat in Form einer Freistellung von der regelmäßigen Lehrverpflichtung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50 bis 100 vH der regelmäßigen Lehrverpflichtung zu erfolgen. Im Schuljahr, in dem die Lehrperson in den Ruhestand versetzt wird oder übertritt, ist ein Verbrauch auch für einen Teil des Schuljahres zulässig 

Freistellung für ein komplettes Schuljahr: 720 Wochen-Werteinheiten 

Freistellung für einen Monat: 60 Wochen-Werteinheiten 

Freistellung für einen Tag: 2 Wochen-Werteinheiten 

Nicht durch die Freistellung verbrauchte Wochen-Werteinheiten sind unter Zugrundelegung der besoldungsrechtlichen Stellung im Zeitpunkt der Antragsstellung, des Ausscheidens oder der Überstellung zu vergüten. 

Wir weisen darauf hin, dass der Dienstgeber den Antrag auf Verbrauch der gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten genehmigen muss, wenn sonst während der verbleibenden aktiven Dienstzeit dies nicht mehr möglich wäre. 

 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
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1. Newsletter 2023/24 – Praktisches für das neue Schuljahr

Das Team der FCG-BMHS ist bestrebt umfassend und transparent zu unterstützen und erlaubt sich folgende praktische Hinweise für das neue Schuljahr zu geben.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! 

Unser Bestreben als Ihre FCG-BMHS-Standesvertretung ist es, Sie geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in umfassender und transparenter Art und Weise zu unterstützen und Ihre berechtigten Anliegen gegenüber dem Dienstgeber weiterhin kompetent, verlässlich und überparteilich zu vertreten. 

Daher werden wir Sie auch in diesem Schuljahr wieder über Neuerungen und Wissenswertes mit unseren Newslettern und Foldern auf dem Laufenden halten. Selbstverständlich stehen Ihnen Ihre Vertreterinnen und Vertreter der FCG-BMHS auch persönlich zur Verfügung. 

 Ab 1.9.2023 müssen ergänzende Lehramtsausbildungen bzw. pädagogisch-didaktische Ausbildungen innerhalb von acht (bisher fünf) Jahren berufsbegleitend absolviert werden. Diese Regelung betrifft auch jene Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor dem Schuljahr 2023/2024 als Lehrpersonen tätig waren. 

Unterlagen für das Schuljahr 2023/2024: 

Auf unserer Homepage – www.bmhs-aktuell.at – finden Sie im Registerblatt „HotNews – Schuljahr 2023/2024“ folgende Unterlagen zum Download: 

Kalender bzw. Jahresplaner 2023/24 

Klassen- bzw. Notenliste 

 

Wir hoffen, dass wir Ihre Arbeit organisatorisch dadurch unterstützen können. 

Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit und Erfolg im Schuljahr 2023/2024. 

 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Barbara Schweighofer-Maderbacher                        Mag. Roland Gangl
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