Newsletter 2019/2020

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23. Newsletter 2019/20 – Informationen zur Neuen Oberstufe (NOST)

Das Team der FCG-BMHS gibt weitere Informationen zur Neuen Oberstufe (NOST), die sich aus den am 25. Juli 2020 in Kraft getretenen geänderten Bestimmungen ergeben.

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Am 25. Juli 2020 sind die geänderten Bestimmungen betreffend „Neue Oberstufe“ in Kraft getreten. Diese wurden einstimmig von den Abgeordneten des Nationalrates beschlossen.

Übersicht über die gesetzlichen Änderungen (Kurzform):

 a) Schulen, die die Bestimmungen der Neuen Oberstufe nicht umgesetzt haben oder die erstmalige Möglichkeit des Opt-out genutzt haben:

Diese Schulen müssen keine weiteren Schritte setzen, es erfolgt automatisch eine

Verschiebung für weitere zwei Jahre, also bis 2023/24 auf der 10. Schulstufe.

b) Schulen, die die Bestimmungen der Neuen Oberstufe umsetzen:

Diese Schulstandorte haben nun die Möglichkeit, aus den Bestimmungen der

Neuen Oberstufe auszusteigen:

(Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen): Die Schulleiterin/der Schulleiter kann, wenn sie oder er es pädagogisch oder organisatorisch als zweckmäßig erachtet, mit Zustimmung des Schulgemeinschaftsausschusses (bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme mit unbedingter Mehrheit der abgegebenen Stimmen) verordnen, dass für die 10. und jeweils aufsteigend für die nachfolgenden Schulstufen für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Schulstufen in den genannten Schuljahren 2017/2018 bis einschließlich 2022/2023 jeweils erstmals oder im Fall der Wiederholung einer oder mehrerer dieser Schulstufen durch diese Schülerinnen und Schüler allenfalls auch weitere Male besuchen, die „alten Bestimmungen“ Gültigkeit haben. Eine solche Verordnung ist bis spätestens bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 zu erlassen, kundzumachen und unverzüglich der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.

Eine „Musterverordnung“ finden Sie auf unserer Homepage unter Hot News.

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
Mail: gerlinde.bernhard@goed.at             Mail: roland.gangl@goed.at

kompetent – verlässlich – hilfsbereit – FCG-BMHS

22. Newsletter 2019/20 – Weitere Informationen zur Neuen Oberstufe (NOST)

Das Team der FCG-BMHS gibt weitere Informationen zur Neuen Oberstufe (NOST).

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

 

Am 2. Juli 2020 fand die Sitzung des Unterrichtsausschusses im Parlament statt, wo das Thema „Neue Oberstufe“ auf der Tagesordnung stand. Es wurde einstimmig der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesentwurf beschlossen und der Antrag gestellt, dass der Nationalrat die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen solle.

 

Geplante gesetzliche Änderungen (Kurzform):

 

a) Schulen, die die Bestimmungen der Neuen Oberstufe nicht umgesetzt haben oder die erstmalige Möglichkeit des Opt-out genutzt haben: Diese Schulen müssen keine weiteren Schritte setzen, es erfolgt automatisch eine Verschiebung für weitere zwei Jahre, also bis einschließlich Schuljahr 2022/23 auf der 10. Schulstufe.

b) Schulen, die die Bestimmungen der Neuen Oberstufe umsetzen: Diese Schulstandorte haben nun die Möglichkeit aus den Bestimmungen der Neuen Oberstufe auszusteigen:

Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen: Die Schulleiterin/der Schulleiter kann, wenn sie oder er es pädagogisch oder organisatorisch als zweckmäßig erachtet, mit Zustimmung des Schulgemeinschaftsausschusses (bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme mit unbedingter Mehrheit der abgegebenen Stimmen) verordnen, dass für die 10. und jeweils aufsteigend für die nachfolgenden Schulstufen für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Schulstufen in den genannten Schuljahren 2017/2018 bis einschließlich 2022/2023 jeweils erstmals oder im Fall der Wiederholung einer oder mehrerer dieser Schulstufen durch diese Schülerinnen und Schüler allenfalls auch weitere Male besuchen, die „alten Bestimmungen“ Gültigkeit haben. Eine solche Verordnung ist bis spätestens bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 zu erlassen, kundzumachen und unverzüglich der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.

 

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
Mail: gerlinde.bernhard@goed.at             Mail: roland.gangl@goed.at

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21. Newsletter 2019/20 – Informationen zur Neuen Oberstufe (NOST)

Das Team der FCG-BMHS gibt Informationen zur Neuen Oberstufe (NOST)

Am 12. März 2020 wurde der Begutachtungsprozess betreffend Änderungen im Bereich Schulunterrichtsgesetz/Schulorganisationsgesetz gestartet. Diese betrafen unter anderem die beabsichtigte Verschiebung der Einführung der Neuen Oberstufe (NOST) auf das Schuljahr 2023/2024 (10. Schulstufe). Ein optionaler Ausstieg – wie vor zwei Jahren möglich – war nicht vorgesehen. Dieser wurde von uns jedoch vehement eingefordert.

Am 2. Juli 2020 findet nun eine Sitzung des Unterrichtsausschusses im Parlament statt, wo das Thema „Neue Oberstufe“ auf der Tagesordnung steht. Es werden daher jetzt im parlamentarischen Prozess die gesetzlichen Bestimmungen geschaffen.

Am 26. Juni 2020 wurden durch das bmbwf alle „NOST-Schulleiter/innen“ offiziell informiert, dass in der nächsten Schulrechtsnovelle neben der möglichen Verschiebung (siehe oben) doch eine weitere Opt-out-Möglichkeit vorgesehen ist.

Es ist uns bewusst, dass der Zeitdruck sehr groß ist und eine diesbezügliche Entscheidung gegebenenfalls in der unterrichtsfreien Zeit zu treffen ist. Trotzdem wird von unserer Seite die Möglichkeit einer Festlegung am jeweiligen Schulstandort, ob die NOST in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll, sehr begrüßt.

Sobald die rechtlichen Bestimmungen vorliegen bzw. beschlossen sind, werden wir Sie umgehend informieren.

Abschließend sei angemerkt, dass zum jetzigen Zeitpunkt niemand tatsächlich sagen kann, wie die zukünftigen Regelungen im Bereich der Oberstufe aussehen werden.

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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20. Newsletter 2019/20 – Informationen für (zukünftige) Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand!

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Übersicht, wo Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis) die monatliche detaillierte Abrechnung einsehen können.

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

 

Nachstehend finden Sie eine Übersicht, wo Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis) die monatliche detaillierte Abrechnung einsehen können.

 

  1. Monatlicher Pensionszahlungsbeleg (am Bankbeleg):

Es stehen nur 140 Zeichen für individuelle Erläuterungen zur Verfügung, jedenfalls ersichtlich sind:

  • Bezugsteile (Pension)
  • Abzüge (Krankenversicherungsbeitrag, Lohnsteuer)
  • Netto-Auszahlungsbetrag
  • Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abzüge

 

  1. Abfrage des monatlichen Ruhebezugs bei der bvaeb:

Variante A (www.bvaeb.sv.at):

Die Voraussetzung dafür ist eine gesicherte persönliche Anmeldung mit der Handy-Signatur oder der Bürgerkarte:

www.bvaeb.sv.at  – Registerblatt „Meine SV“

Login mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte

BVAEB – Elektronische Abfrage der Bundesruhebezüge

 

Variante B (www.bmf.gv.at – Registerblatt: Finanzonline – Anmeldung mit Zugangserkennung oder Bürgerkarte):

Lohnsteuerpflichtige: Nach dem Login erscheinen Informationen zum Steuerkonto – ganz unten in der Mitte dieser Seite LINKS anklicken – es erscheint die Auswahlmöglichkeit Sozialversicherung – anklicken – danach kommt man zur BVAEB – Elektronische Abfrage der Bundesruhebezüge

Einkommensteuerpflichtige: Registerblatt: „ Mit FinanzOnline  zu folgenden Verfahren“: Sozialversicherung anklicken – danach kommt man zur BVAEB-Elektronische Abfrage der Bundesruhebezüge.

 

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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19. Newsletter 2019/20 – Angehörige einer Risikogruppe und „60plus Regelung“

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Verlängerung der Regelung für Angehörige einer Risikogruppe und der “60plus Regelung” bis Ende des Schuljahres 2019/20.

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Die Verordnung zur “Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach

Laut Auskunft des bmbwf verlängert sich damit auch die Risikogruppenregelung und „60plus Regelung“ (Freistellung von den Präsenzaufgaben) für Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer bis zum Ende des aktuellen Unterrichtsjahres.

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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18. Newsletter 2019/20 – Informationen zur Verordnung 208/2020

Das Team der FCG-BMHS gibt Informationen zur Verordnung 208/2020 mit dem Titel „Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/2021“.

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Am 13. Mai 2020 wurde eine Verordnung mit dem Titel „Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/2021“ veröffentlicht. Sie finden diese auf unserer Homepage unter „Hot News“.

Exemplarisch sollen folgende Punkte kurz angeführt werden:

  1. Lehrplan und Lehrstoff (§ 27)

Die Schulleitung wird ermächtigt, in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft, Lehrstoff von verordneten Lehrplänen (außer von Lehrplänen für den Religionsunterricht) in das Schuljahr 2020/21 zu verschieben.

  1. Elektronische Konferenzen (§ 10)

Zu Beratungen und Beschlussfassungen von Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien kann auf elektronischem Wege eingeladen und diese können auf elektronischem Wege durchgeführt werden. Konferenzen und schulpartnerschaftliche Gremien sind beschlussfähig, wenn die für eine Beschlussfassung bei physischer Abhaltung erforderliche Anzahl an Mitgliedern gleichzeitig im virtuellen Raum anwesend sind. Beschlüsse können dabei während der elektronischen Konferenz gefasst, schriftlich protokolliert und anschließend im Umlaufweg auch elektronisch gezeichnet werden.

  1. Grundsätze der Leistungsbeurteilungsverordnung – Zeitpunkt Klassen-konferenz (§ 9 (2))

Die Klassenkonferenz hat am Montag oder Dienstag der letzten Woche vor Ende des Unterrichtsjahres 2019/20 stattzufinden.

  1. Aufnahmsprüfungen (§ 32)

Die Aufnahmsprüfungen im Schuljahr 2019/20 finden am Mittwoch und Donnerstag der letzten Woche des Unterrichtsjahres statt. Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Verordnung.

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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17. Newsletter 2019/20 – COVID-19 – Risikogruppenverordnung

Das Team der FCG-BMHS informiert über die COVID-19 Risikogruppenverordnung.

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Am 7. Mai 2020 wurde die von Herrn BM Rudolf Anschober unterzeichnete oben angeführte Verordnung im Rechts- und Informationssystem des Bundes veröffentlicht. Laut unseren Informationen wurde auch über zusätzliche Möglichkeiten von Freistellungstatbeständen intensiv diskutiert. Schlussendlich hat man sich auf diese medizinischen Indikationen im Gesundheitsministerium verständigt. Wir waren stets der Meinung und haben diese auch gegenüber dem Dienstgeber artikuliert, dass diese Verordnung zusätzliche Personengruppen zu umfassen hätte.

In einem Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde ein aus unserer Sicht sehr wichtiger Punkt für Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer (Lebensalter 60+) angeführt. Kärntens Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser hat diese Möglichkeit übrigens als „Schnapsidee“ bezeichnet und kategorisch abgelehnt!

Der Einsatz, mit dem Sie in den letzten beiden Monaten Schule und Unterricht trotz Hindernissen aufrechterhalten haben, verdient großen Respekt und Anerkennung. Die Gesundheit aller an Schulen Tätigen muss im Fokus des täglichen Tuns und Handelns stehen. Wir bedanken uns daher auch bei allen Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern für ihre Tätigkeiten im Sinne der Fürsorgepflicht des Dienstgebers.

Seit Tagen fordern wir mit Nachdruck detaillierte besoldungsrechtliche Antworten ein, die sich im Zusammenhang mit Risikogruppen ergeben.

Wir informieren, sobald diese – hoffentlich bald- bekannt sind!

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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16. Newsletter 2019/20 – Terminüberblick abschließende Prüfungen 2019/20

Das Team der FCG-BMHS gibt einen Überblick über die Termine für die abschließenden Prüfungen für das Schuljahr 2019/20.

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Aufgrund der vielen neuen Termine möchten wir Ihnen auf Basis der Verordnung vom 21.4.2020 einen Überblick in tabellarischer Form für den Ablauf der abschließenden Prüfungen im Haupttermin 2020 geben:

24.4.2020 (Fr) spätestmögliche Information der SchülerInnen über ihren derzeitigen Leistungsstand (BMHS)
28.4.2020 (Di) spätestmögliche Anmeldung zum Ergänzungsunterricht (BHS)
3.5.2020 (So) Ende des Unterrichtsjahres für die Abschlussklassen (BHS)
4.5.2020 (Mo) Auswahl der Klausurprüfungen(en) nach Wahl und der mündlichen Prüfungsgebiete hat aus den bereits gewählten zu erfolgen. (BMHS)
4.5.2020 (Mo) bis 22.5.2020 (Fr) Ergänzungsunterricht (BHS)
8.5.2020 (Fr) spätestmögliche Anberaumung einer Feststellungsprüfung/Nachtragsprüfungen (nachweislich)
14.5.2020 (Do) spätestmögliche Abhaltung einer Feststellungs- bzw. Nachtragsprüfung
20.5.2020 (Mi)

Beurteilungskonferenz für die Abschlussklassen (BHS), ansonsten zwei Tage vor Ende des Ergänzungsunterrichts

spätestmögliche Bekanntgabe der Beurteilung der abschließenden Arbeiten aufgrund der schriftlichen Arbeit (BMHS)

spätestmögliche Abmeldung der SchülerInnen vom Haupttermin (BMHS)

20.5.2020 (Mi) bzw. 22.5.2020 (Fr)
(je nach Lage der autonomen schulfreien Tage)
letzter Tag des Ergänzungsunterrichts
24.5.2020 (So) Bis zu diesem Tag gelten die SchülerInnen der Abschlussklassen als SchülerInnen ihrer Schule. (BHS)
25.5.2020 (Mo) Antrag auf mündliche Prüfungen bzw. auf Präsentation und Diskussion der ansonsten mit Nicht genügend zu beurteilenden abschließenden Arbeit (BMHS)
25.5.2020 (Mo) Nichtstandardisierte Klausurarbeit
26.5.2020 (Di) Deutsch
27.5.2020 (Mi) Englisch
28.5.2020 (Do) Angewandte Mathematik
29.5.2020 (Fr) Französisch
29.5.2020 (Fr) bis 29.6.2020 (Mo) mündliche Matura (auf Antrag); Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit (auf Antrag)
3.6.2020 (Mi) Spanisch/Kroatisch/Ungarisch/Italienisch
4.6.2020 (Do) Slowenisch
8.6.2020 (Mo) Notenbeschlüsse Klausuren, unverzügliche Information der Kandidatinnen und Kandidaten
10.6.2020 (Mi) Antragsschluss Kompensationsprüfungen
22.6.2020 (Mo) Mündliche nichtstandardisierte Kompensationsprüfungen
23.6.2020 (Di) bis 24.6.2020 (Mi) mündliche standardisierte Kompensationsprüfungen
30.6.2020 (Mo) letzter möglicher Prüfungstag (BMHS)

 

Die entsprechenden schriftlichen Prüfungstermine (BMS) werden von den jeweilig zuständigen Bildungsdirektionen festgelegt. Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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15. Newsletter 2019/20 – Informationen zum Ergänzungsunterricht

Das Team der FCG-BMHS informiert über den Ergänzungsunterricht.

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Am 21. April wurde die dringend notwendige Verordnung betreffend Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/2020 im Rechts- und Informationssystem des bka veröffentlicht. Diese Verordnung steht auf unserer Homepage (www.bmhs-aktuell.at) – Registerblatt: Hot News – Schuljahr 2019/2020 – für Sie zum Download bereit.

Nachstehend werden die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen zum Ergänzungsunterricht (siehe § 3) zusammengefasst:

In der letzten Schulstufe von höheren Schulen ist vom 4. Mai 2020 bis zum 22. Mai 2020 ein Ergänzungsunterricht abzuhalten. In der letzten Schulstufe von mittleren Schulen ist für höchstens drei Wochen nach dem Ende des Unterrichtsjahres und vor Beginn der Klausurprüfungen ein Ergänzungsunterricht abzuhalten.

 Die Teilnahme am Ergänzungsunterricht bedarf einer Anmeldung. Eine Anmeldung ist nur zulässig, wenn die Schülerin und der Schüler

 

  1. den Gegenstand als Prüfungsgebiet der abschließenden Prüfung gewählt hat oder
  2. eine Leistungsfeststellung benötigt oder wünscht.

 

Wenn bis 6 Tage vor Beginn des Ergänzungsunterrichts für einen Gegenstand keine Anmeldungen vorliegen oder alle Leistungsfeststellungen erfolgt sind, so hat der Ergänzungsunterricht in diesem Gegenstand zu entfallen.

 Die Teilnahme am Ergänzungsunterricht in den Prüfungsgebieten der schriftlichen Klausur einer Schülerin oder eines Schülers ist verpflichtend, wenn von der Schülerin oder dem Schüler

 

  1. in Schulen, in welchen kein Semesterzeugnis gemäß § 22 a SchUG auszustellen ist, die letzte Schularbeit vor 1. Jänner 2020 geschrieben wurde, oder
  1. in Schulen, in welchen ein Semesterzeugnis gemäß § 22a SchUG auszustellen ist, im 2. Semester keine Schularbeit geschrieben wurde.

 

Schularbeiten sind nur in jenen Gegenständen durchzuführen, die Prüfungsgebiet der gewählten schriftlichen Klausurarbeit sind, und dürfen von dem in den Lehrplänen festgelegten Ausmaß abweichen.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien in dieser schwierigen Zeit alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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14. Newsletter 2019/20 – Abschließende Prüfungen und veränderter schulischer Alltag seit 16.03.2020

Das Team der FCG-BMHS informiert über die abschließenden Prüfungen sowie über den veränderten Schulalltag:

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Seit 16. März hat sich der schulische Alltag mehr als verändert.

Diskussionen/Gespräche im Konferenzzimmer oder der klassische Unterricht in unseren Unterrichtsräumen gehören seit diesem Zeitpunkt der Vergangenheit an. Wir möchten die Gelegenheit nutzen Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege unseren Respekt auszusprechen sowie unsere Anerkennung für Ihren außerordentlichen Einsatz in dieser herausfordernden Zeit zu zollen. Wir glauben, dass der Lehrberuf in diesen Wochen bei den Menschen in unserem Land enorm an Prestige und Wertschätzung gewonnen hat.

In diesem Zusammenhang muss ein zentrales Detail auf jeden Fall wieder einmal erwähnt werden:

Es werden jene Geräte bzw. die entsprechende Software für den Fernunterricht von den Lehrerinnen und Lehrern verwendet, die sie auf eigene Kosten angeschafft haben. Von dem dafür notwendigen Arbeitszimmer in den Privatwohnungen habe ich noch gar nicht gesprochen.

Zwei Themenbereiche sind in den letzten Tagen/Wochen medial äußert dominant.

a) Wie schaut es mit den abschließenden Prüfungen aus?
b) Wann wird es wieder einen Unterricht an unseren Schulen geben?

Es ist vollkommen klar, dass sowohl Lehrerinnen/Lehrer, Eltern, Schülerinnen/Schüler sowie andere Personen oder Personengruppen bei beiden Punkten Klarheit möchten. Es ist weiters vollkommen klar, dass es bei diesen beiden Punkten unterschiedliche Ansichten, vielleicht auch Wahrheiten gibt.

Zunächst soll der Themenbereich „abschließende Prüfungen“ besprochen werden. Die Forderungen, die – von wem auch immer – bis dato erhoben wurden, reichen vom Verschieben aller Teile/Teile von Prüfungen in den Herbst 2020 bis hin zur vollkommenen Streichung der diesjährigen abschließenden Prüfungen. Die Argumente sind bekannt und sollen an dieser Stelle auch nicht weiter thematisiert werden. Als Vertreterinnen und Vertreter unserer Kolleginnen und Kollegen an unseren Schulen war uns immer klar, dass wir einerseits die Gesundheit nicht gefährden dürfen, andererseits aber auch umsetzbare Vorschläge unterbreiten müssen.

Der nun klassische Unterricht (distance-learning) endet für den Bereich der berufsbildenden höheren Schulen mit Ende der 18. Kalenderwoche (3.5.2020). Der sogenannte Ergänzungsunterricht kann daher kein Unterricht im klassischen Sinne sein. Diese Unterrichtseinheiten können aus unserer Sicht nur für etwaige Prüfungen bzw. für gezielte Vorbereitung für Schülerinnen und Schüler in jenen Gegenständen, die im Rahmen der schriftlichen Klausur geprüft werden, angeboten werden. Dass dabei auf die jeweilige Gruppengröße geachtet werden muss, ist auf Grund der an vielen Schulen räumlichen Größenbeschränkung klar und unverzichtbar. In diesem Zusammenhang darf auch auf unseren 13. Newsletter (Thema: Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern) hingewiesen werden. Rasch brauchen wir nun die für diese Prüfungen notwendige Verordnung, um die oben angesprochen und dringend notwendige Klarheit zu bekommen.

Der zweite angesprochene Themenbereich wird sicherlich in den nächsten Tagen noch mehr in den Fokus der medialen Diskussion rücken. Es ist vollkommen klar, dass ein komplettes Öffnen unserer Schulen von heute auf morgen völlig undenkbar ist. Nach wochenlanger, sehr sinnvoller und nachvollziehbarer sozialer Abstinenz kann man sich vorstellen, welche Auswirkung diese Anordnung hätte. Die Vertreterinnen und Vertreter des Teams FCG und Unabhängige stehen mit ihrer Sach- und Fachkompetenz als Ansprechpartner dem Dienstgeber natürlich zur Verfügung.

Eines ist sehr wahrscheinlich, Einschränkungen wird es im schulischen Bereich auch im September noch geben. Es soll niemand glauben, dass mit Ende dieses Unterrichtsjahres alle Herausforderungen gelöst wären!

Wir werden Sie stets auf dem Laufenden halten!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien in dieser schwierigen Zeit alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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13. Newsletter 2019/20 – Klarstellung zum Fahrplan Zentralmatura & Berufsschulabschluss Schuljahr 2019/2020

Das Team der FCG-BMHS informiert über eine Klarstellung zum Fahrplan “Zentralmatura & Berufsschulabschluss 2019/20”, die sich mit Personen mit Vorerkrankungen und/oder über 60 Jahren beschäftigt:

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Das bmbwf hat am 8. April 2020 ein Schreiben mit dem Titel „Fahrplan Zentralmatura & Berufsschulabschluss Schuljahr 2019/2020“ übermittelt. In diesem Zusammenhang wurde folgende Klarstellung erreicht:

Personen mit Vorerkrankungen und daher der Risikogruppe angehörend, haben weiterhin von zu Hause aus bzw. im Bereich des Distance-Learning zu arbeiten.   

Personen über 60 Jahren ohne Vorerkrankungen oder spezieller Gefährdung bleibt es freigestellt, ob sie an die Schule kommen möchten oder nicht. Die/der jeweilige Dienstnehmerin/Dienstnehmer teilt der Dienststellenleitung mit, dass sie/er weiterhin im Bereich des Distance-Learning arbeitet. In diesem Fall liegt ein Rechtsanspruch auf diese Form der Dienstleistung vor. 

Der Dienstgeber hat zugesagt, jedenfalls für entsprechende Hygiene- und Präventionsmaßnahmen zu sorgen (Mundschutz, Desinfektionsmittelspender).

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien in dieser schwierigen Zeit alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre fcg-Vertretung.

 

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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12. Newsletter 2019/20 – u.a. Geänderte Fristen für Ruhestandsversetzungen

Das Team der FCG-BMHS informiert über geänderte Fristen für Ruhestandsversetzungen sowie über die Vergütung für die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte gemäß § 61a GG – “Altes Dienstrecht”.

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

  1. Geänderte Fristen für Ruhestandsversetzungen:

Im Rahmen der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 wurde die Fristen für die Ruhestandsversetzungen (Beamtinnen und Beamten) geändert.

Ab 1.4.2020 gilt, dass frühestens drei Monate (bisher zwei Monate) nach Abgabe der Ruhestandsversetzungserklärung die Versetzung in den Ruhestand wirksam wird.

Beispiel: Eine Kollegin möchte sich mit Ablauf des 31. August 2020 in den Ruhestand (Korridorpension) versetzen lassen. Letzter möglicher Abgabetermin im Dienstweg: 31. Mai 2020

 

  1. Vergütung für die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte

(§ 61a GG – „Altes Dienstrecht):

Eine Frage, die immer wieder gegen Ende des Schuljahres gestellt wird!

Die Vergütung für die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte gebührt prinzipiell von September bis Juni des entsprechenden Unterrichtsjahres. Bei Schularten mit einem gemäß Schulzeitgesetz abweichenden Ablauf des Unterrichtsjahres gebührt diese beginnend mit dem ersten Monat des betreffenden Unterrichtsjahres, höchstens aber zehnmal pro Schuljahr.

In Abschlussklassen gebührt die Vergütung bis zum Ende jenes Monats, in dem die letzte abschließende Prüfung stattfindet. (ebenfalls höchstens zehnmal pro Jahr)

Beispiel: Letzter Prüfungstag 5. Juni, Abgeltung wird für den gesamten Juni bezahlt.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre fcg-Vertretung.

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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11. Newsletter 2019/20 – Jubiläumszuwendung – Vertragslehrerinnen / Vertragslehrer

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Jubiläumszuwendung für Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer.

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind im § 22 VBG geregelt.
Liegt zum Zeitpunkt des Anspruchs der Berechtigung eine Teilbeschäftigung vor, ist wie folgt vorzugehen:

Die Jubiläumszuwendung für den teilbeschäftigen Vertragsbediensteten ist nach jenem Teil des seiner Einstufung entsprechenden Monatsentgeltes zu bemessen, der seinem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß in seinem bisherigen Dienstverhältnis entspricht.

Beispiel:
Ein Kollege war 20 Jahre lang vollbeschäftigt, 2 Jahre lang betrug der Beschäftigungsgrad 71% und 3 Jahre lang war dieser 59%
Damit liegt im Beobachtungszeitraum ein Beschäftigungsgrad von 92,76% vor.

Als Basis (100 %) ist dabei jenes Monatsentgelt zu verwenden, das dem Bediensteten bei voller Beschäftigung im Monat des Anfalles des Dienstjubiläums zustünde.

Auszug aus § 20c Gehaltsgesetz:

Es kann aus Anlass der Vollendung eines Besoldungsdienstalters von 25 Jahren (Doppelte des Monatsbezugs) sowie von 40 Jahren (Vierfache des Monatsbezugs) für treue Dienste eine Jubiläumszuwendung gewährt werden. Bei Erreichung des Regelpensionsalters kann der vierfache Monatsbezug ab einem Besoldungsdienstalter von 35 Jahren gewährt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre fcg-Vertretung.

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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10. Newsletter 2019/20 – Anrechnung von Vordienstzeiten

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Anrechnung von Vordienstzeiten.

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

 

Nach intensiven Verhandlungen mit dem Dienstgeber wurde eine deutliche Verbesserung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten bei Vergütungslehrpersonen (z.B. Lehrerinnen und Lehrern an Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht) und kirchlich bestellten Religionslehrpersonen erreicht. Bisher wurden bei dieser Personengruppe pro Schuljahr nur zehn der zwölf Monate als Vordienstzeiten angerechnet. Mit der Neuregelung gelten auch die Zeiten während der Hauptferien als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne des § 26 Abs. 3 VBG.

Jene Kolleginnen und Kollegen, denen aufgrund der alten Regelung pro Schuljahr nur zehn Monate angerechnet wurden, müssen sich unter Berufung auf den Erlass (BMBWF-722/0038-II/11/2019) an ihre Bildungsdirektion wenden, damit die aktuelle Berechnungsweise bei schon erfolgten Festlegungen nachträglich angewendet wird.

Zusätzlich übermitteln wir Ihnen das Schreiben des bmbwf vom 11. November 2019 an die Bildungsdirektionen.

 

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
Mail: gerlinde.bernhard@goed.at             Mail: roland.gangl@goed.at

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9. Newsletter 2019/20 – NOST-Verschiebung geplant!

Das Team der FCG-BMHS informiert über die geplante Verschiebung der NOST bis 01. September 2022.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Am 17. Dezember 2019 hat das bmbwf alle Direktorinnen und Direktoren unserer Schulen davon in Kenntnis gesetzt, dass „der Start der weiterentwickelten Oberstufe erst mit 1. September 2022 ab der 10. Schulstufe in Kraft treten soll“. Wir haben uns als FCG – Standesvertretung genau für diese weitere Verschiebung eingesetzt, um genügend Zeit für eine wirklich zukunftsfähige Reform der Neuen Oberstufe zu haben. Natürlich freuen wir uns sehr, dass dieses Anliegen im Sinne aller unserer Kolleginnen und Kollegen vom Dienstgeber berücksichtigt wurde.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nicht sagen, wie die Neue Oberstufe zukünftig aussehen wird. Im Regierungsprogramm findet sich auf Seite 298 folgende Textierung:

 

auszugsweise:

Auf Basis der 2019 abgeschlossenen Evaluierung muss zeitnah entschieden werden, ob die NOST (Neue Oberstufe) in ihrem vorgeschlagenen System umgesetzt wird oder es zu einer Reform im Sinne einer echten Modularisierung kommt. Insbesondere ist den Ergebnissen einer Evaluierung der bestehenden „Nicht-genügend-Regelung“ Rechnung zu tragen.

 

Für die Gesetzesänderung ist der Nationalrat zuständig. Er wird dem Anliegen des bmbwf entsprechend hoffentlich bald tätig werden. Beiliegend übermitteln wir auch das Schreiben des bmbwf vom 17. Dezember 2019.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020!

 

Mit kollegialen Grüßen

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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8. Newsletter 2019/20 – Vorläufiges Ergebnis der PV-Wahl 2019 (Zentralausschuss – BMHS)

Das Team der FCG-BMHS informiert über das vorläufige Ergebnis der PV-Wahl 2019 und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen!

Danke für Ihr Vertrauen!!!

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Sie haben mit Ihrer Stimme zum großartigen Erfolg unserer Wählergruppe, „Team FCG und Unabhängige“ beigetragen. Dadurch wurde einerseits unser bisheriger Weg eindrucksvoll bestätigt und andererseits der klare Auftrag erteilt, auch weiterhin federführend für Sie tätig zu sein.

Vorläufiges Ergebnis der Personalvertretungswahl 2019 (Zentralausschuss – BMHS):

 

Wählergruppe

%-Anteil

Veränderung zu 2014

Mandate

 

Veränderung zu 2014

 

Team FCG & Unabhängige

53,81%

+ 3,6%

7

+1

ÖLI-UG

28,78%

– 2,72%

3

 

-1

 

FSG

 

17,41%

 

– 0,91%

2

0

 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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7. Newsletter 2019/20 – Offener Brief an Frau Bundesministerin Dr. Rauskala

Das Team der FCG-BMHS informiert über einen offenen Brief an Frau Bundesministerin Dr. Rauskala.

Offener Brief an Frau Bundesministerin Dr. Rauskala

Wien, 17. November 2019

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Rauskala!

Mit großem Befremden haben wir am 15.11.2019 die Vorstellung der App zurBewertung von uns Lehrerinnen und Lehrern mittels „Sternvergabe“ zur Kenntnisgebracht bekommen.

Aus Sicht der FCG-BMHS verstößt diese App gegen das Persönlichkeitsrecht jeder einzelnen Lehrperson sowie der DSGVO.

Seit vielen Jahren gibt es im BMHS-Bereich ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem (QIBB). Dieses wird für eine sinnvolle Weiterentwicklung unseres Schulsystems auf allen Ebenen genutzt. Wir haben daher bereits eine Feedbackkultur an unseren Schulen!

Wir ersuchen Sie daher höflich, dennoch dringlich, seitens der Juristen im Bildungsministerium prüfen zu lassen, inwieweit die genannten Rechte durch die Anwendung dieser App verletzt werden und gegebenenfalls juristische Schritte seitens des Dienstgebers zu unternehmen.

An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal deutlich, welche Gruppierung sich für Ihre Interessen und Anliegen einsetzt. Die fcg-Standesvertretung ist stets der stabile, sichere und zuverlässige Faktor.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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7. Newsletter-2019_2020

6. Newsletter 2019/20 – Schüler können künftig Lehrer mit Sternen bewerten!?

Das Team der FCG-BMHS informiert über eine geplante App zur Bewertung von Lehrerinnen und Lehrer durch die Schülerschaft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Letzte Woche hat ein privates Unternehmen per E-Mail mitgeteilt, dass Schülerinnen und Schüler künftig uns Lehrerinnen und Lehrer bundesweit online mit Sternen bewerten können, „so wie Uber-Fahrgäste ihren Fahrer oder Airbnb-Mieter ihre Wohnungen“ (Originalzitat aus dem angesprochenen E-Mail!)

Beiliegend übermitteln wir einen Artikel, der in der Tageszeitung „Kurier“ am 8. November 2019 erschienen ist. Paul Kimberger, Vorsitzender der ARGE-Lehrerinnen und Lehrer, wurde wie folgt zitiert: „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese App zu verhindern.“

In der ZIB 1 wurde ebenfalls darüber berichtet:

https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14031432

Wir Lehrerinnen und Lehrer leisten täglich hervorragende Arbeit. Eine Bewertung mit Sternen, wie bei Konsumartikel, die man im Internet kauft, ist einfach unglaublich und daher kategorisch abzulehnen!

An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal deutlich, welche Gruppierung sich für Ihre Interessen und Anliegen einsetzt.

Die fcg-Standesvertretung ist stets der stabile, sichere und zuverlässige Faktor.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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6. Newsletter-2019_2020

5. Newsletter 2019/20 – Karenz – befristete Verträge

Das Team der FCG-BMHS informiert über Karenz und damit verbundene befristete Verträge.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Eine zentrale Aufgabe Ihrer fcg-BMHSVertretung ist es, Sie umfassend und kompetent über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Aus welchem Grund auch immer, hat eine andere Fraktion kürzlich durch eine Aussendung zum Thema „Karenz – befristete Verträge“ sehr große Verunsicherung aber auch Verwunderung durch nicht korrekte Aussagen bei Kolleginnen und Kollegen hervorgerufen.

Es geht zunächst um folgende Aussage: „Läuft der Vertrag während der Karenzzeit aus, haben junge Eltern keinen Anspruch auf Wiedereinstellung.“

Dazu wollen wir klarstellen:

Durch das Engagement der fcg-BMHSkonnte Folgendes erreicht werden:

Bei einer nachfolgenden Bewerbung im Folgejahr ist die gemeldete Schwangerschaft jedenfalls kein Grund diese Bewerbung abzulehnen und eine Weiterbeschäftigung nicht vorzunehmen.

Eine Ablehnung der Weiterbeschäftigung kann auch alleine nicht damit begründet werden, dass die Bedienstete in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Weiterbestellung in das Beschäftigungsverbot geht, oder einen Karenzurlaub nach den Elternkarenzbestimmungen antritt und demzufolge eine (weitere) Vertretung aufzunehmen ist.Die vorliegende und gemeldete Schwangerschaft stellt keinen sachlichen Grund dar, das Dienstverhältnis nicht weiter zu verlängern, löst aber auch keinen zwingenden Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung aus.“ (siehe Geschäftszahl BMB-532/0002-III/5/20)

Diese Information wurde bereits am 21. September 2017 an alle Dienststellenausschüsse in Österreich versendet.

Eine weitere, irreführende Aussage betraf die Berücksichtigung der Karenzeit bei der Ausstellung eines unbefristeten Vertrages.

Bereits seit Jahren findet sich folgende gesetzliche Bestimmung im Vertragsbedienstetengesetz (Auszug aus § 90l VBG)

In die angeführte Gesamtverwendungsdauer sind bis zum Höchstausmaß von insgesamt zwei Jahren einzurechnen:

1. Zeiten eines Beschäftigungsverbotes gemäß den §§ 3 bis 5 MSchG,
2. Zeiten einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG und
3. Zeiten eines Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes.

Voraussetzung für die Einrechnung in die Höchstdauer ist, dass der Vertragslehrer im letzten Unterrichtsjahr seiner Einreihung in das Entlohnungsschema IIL mindestens während eines Semesters tatsächlich Unterricht erteilt hat.

Dasselbe gilt auch im Bereich des Neuen Dienstrechts.

An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal deutlich, welche Gruppierung sich für Ihre Interessen und Anliegen einsetzt. Die fcg-Standesvertretung ist stets der stabile, sichere und zuverlässige Faktor.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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4. Newsletter 2019/20 – Stundentausch

Das Team der FCG-BMHS informiert über die Möglichkeit des Stundentausches.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Zwei Anfragen:

 

„Ich möchte aus persönlichen Gründen einen eintägigen Sonderurlaub konsumieren, der nicht durch das Rundschreiben über die Gewährung von Sonderurlauben erfasst ist. Die Schulleitung gewährt ihn mir nicht. Welche Möglichkeiten habe ich dennoch, diesen Tag frei zu bekommen?“

 „Ich möchte zwei meiner fünf Stunden am xx.4. auf den xx.5. tauschen. Geht das?“

 

Unsere Antwort:

Es besteht in beiden Fällen die Möglichkeit eines „wochenübergreifenden Stundentausches“ bzw. eine „wochenübergreifende Verlegung des Unterrichts“.

Dies ist einvernehmlich mit der Schulleitung möglich, sofern alle getauschten oder verlegten Stunden innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als drei Wochen vor oder nach dem für die Abhaltung ursprünglich vorgesehenen Tag eingebracht werden. Diesfalls hat es keine Auswirkungen auf eine allfällige Mehrdienstleistungs-vergütung.

 

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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4. Newsletter-2019_2020

3. Newsletter 2019/20 – Zeitkonto

Das Team der FCG-BMHS möchte rechtzeitig zur möglichen Abgabe der Zeitkonto-Erklärung erinnern.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Wir wollen Sie rechtzeitig an die mögliche Abgabe der Zeitkonto-Erklärung erinnern!

 

Zeitkonto – Erklärung bis spätestens 30. September 2019 abgeben

Kolleginnen und Kollegen, die etwaige Mehrdienstleistungen in diesem Schuljahr zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz, dem Zeitkonto gutschreiben wollen, müssen die (formlose) Erklärung bis spätestens 30. September 2019 im Dienstweg abgeben (siehe § 61 Abs.14 Gehaltsgesetz).

Sie finden ein Musterformular auch auf unserer Homepage: www.bmhs-aktuell.at unter FCG-Service/Formulare!

 

Voraussetzungen für den Verbrauch

 

Auf Grund zahlreicher Anfragen fassen wir die wichtigsten Voraussetzungen für den Verbrauch der gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten noch einmal wie folgt zusammen:

  • Der Lehrer muss zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauches das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben.
  • Der Verbrauch hat in Form einer Freistellung von der regelmäßigen Lehrverpflichtung für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50 bis 100 vH der regelmäßigen Lehrverpflichtung zu erfolgen. Im Schuljahr, in der der Lehrer in den Ruhestand versetzt wird oder übertritt, ist ein Verbrauch auch für einen Teil des Schuljahres zulässig.
  • Verbrauch für einen vollen Freistellungsmonat: 60 Wochen-Werteinheiten

Dank des Einsatzes Ihrer FCG-Standesvertretung kann vom Erfordernis der Nachbesetzung durch Neulehrer/innen unter bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden.

Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
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3. Newsletter-2019_2020

2. Newsletter 2019/20 – Wiederkehrende Fragen zu den Prüfungsgebühren

Das Team der FCG-BMHS informiert über wiederkehrende Fragen zu den Prüfungsgebühren!

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Mit 1. September jeden Jahres werden die Prüfungstaxen valorisiert. Das bedeutet, dass diese Prüfungstaxen auch auf die Nebentermine zum Haupttermin 2019 Anwendung finden.

  1. Eine immer wiederkehrende Frage ist, worauf sich die Taxen für den Jahrgangsvorstand beziehen.

Im Unterschied zur Zeit vor Einführung der neuen abschließenden Prüfungen ab 2015/16 werden diese Taxen für Schulleitung, Abteilungsvorstand und Jahrgangsvorstand nicht pro Kandidat/in ausbezahlt sondern pro Prüfung! Das hängt damit zusammen, dass sich die Prüfungskommission anders zusammensetzt. Die Abstimmung erfolgt in jedem der drei Teilbereiche (Abschließende Arbeit, Klausurarbeit, mündliche Teilprüfung) durch drei Stimmen: Schulleitung (Abteilungsleitung) oder ein diese vertretende Lehrkraft, Jahrgangsvorstand sowie Prüfer+Beisitzer (bzw. zwei Prüfer). Um zu garantieren, dass die Abstimmung immer durch Abgabe dieser drei Stimmberechtigten erfolgt, wurde die Auszahlung der Taxe auch hier auf die einzelne Teilprüfung umgelegt.

 

2. Eine weitere Frage betrifft die Abgeltung für „Korrektur, Präsentation und Diskussion“, ob diese nämlich pro abschließende Arbeit (im Team) oder pro Kandidat/in ausbezahlt wird. Die Taxe für „Korrektur, Präsentation und Diskussion“ ist genauso wie die Abgeltung für die Betreuung der abschließenden Arbeit (die aber im Gehaltsgesetz geregelt ist!) pro Kandidat/in auszuzahlen.

 

Abermals wollen wir erwähnen, dass die Prüfungstaxen, die sich in der Anlage 1a zum Prüfungstaxengesetz befinden, ausschließlich auf jene abschließenden Prüfungen anzuwenden sind, die nach der alten Prüfungsordnung (vor allem noch einige Sonderformen gemäß SchUG-BKV) abgewickelt werden.

 

Sie finden auf unserer Homepage www.bmhs-aktuell.at sowohl die Prüfungstaxen für die abschließenden Prüfungen vom 1.9.2018 bis 31.8.2019 als auch jene ab 1.9.2019!

 


Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
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2. Newsletter-2019_2020

1. Newsletter 2019/20 – Jahresplaner und Kinderzuschuss

Das Team der FCG-BMHS wünscht einen guten Start ins neue Schuljahr und informiert über den Kinderzuschuss und den Jahresplaner !

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der FCG-BMHS wünschen allen Kolleginnen und Kollegen und vor allem allen Neulehrerinnen und Neulehrern für ihre Arbeit mit den unterschiedlichsten Herausforderungen unseres Berufes für das neue Schuljahr alles erdenklich Gute.

Unser Bestreben als Ihre FCG-BMHS-Standesvertretung ist es, Sie geschätzte Kolleginnen und Kollegen weiterhin in umfassender und transparenter Art und Weise zu unterstützen und Ihre berechtigten Anliegen gegenüber dem Dienstgeber so wie bisher kompetent, verlässlich und überparteilich zu vertreten.

Daher werden wir Sie auch in diesem Schuljahr wieder über Neuerungen und Wissenswertes in unseren Newslettern und Foldern auf dem Laufenden halten. Selbstverständlich stehen Ihnen Ihre Vertreterinnen und Vertreter der FCG-BMHS auch persönlich beratend zur Verfügung.

1. Jahresplaner der FCG-BMHS:

Unser übersichtlicher FCG-BMHS Kalender bzw. Schuljahresplaner 2019/2020 steht für Sie auf unserer Homepage unter www.bmhs-aktuell.at zum Download bereit.

2. Kinderzuschuss:

Die Familienbeihilfe ist meist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befristet. Daher wird der Kinderzuschuss bei Erstanspruch (nach Geburt oder Adoption) vorerst grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gewährt! Zur Verlängerung des Kinderzuschusses nach dem 18. Lebensjahr des Kindes muss zunächst der Anspruch auf Familienbeihilfe mit dem zuständigen Finanzamt geklärt bzw. verlängert werden. Danach ist bei der vorgesetzten Dienstbehörde ein Antrag auf Weiterzahlung des Kinderzuschuss einzureichen (Kopie des Familienbeihilfebescheides mitsenden).

 


Mit kollegialen Grüßen!

Mag.a Gerlinde Bernhard.                            Mag. Roland Gangl
Vors.-Stellvertreterin                                       Vorsitzender
Mail: gerlinde.bernhard@goed.at             Mail: roland.gangl@goed.at

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